Jugendordnung

Präambel

Kinder und Jugendliche benötigen unseren besonderen Schutz, Unterstützungen der Gemeinschaft, Wertschätzung und Anerkennung.
Wir wollen eine Kultur der Achtsamkeit etablieren, in der Missstände, Grenzverletzungen und jegliche Form von Gewalt offen thematisiert werden können. Wir setzen uns im Verein mit dem Thema Kinder-/ Jugendschutz und Prävention auseinander. Wir übernehmen damit in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst. Wir appellieren an alle verantwortlichen Personen in unserem Verein und darüber hinaus, sich ebenfalls für das Recht der Unversehrtheit junger Menschen einzusetzen. Wir möchten in unserem Verein verhindern, dass Personen, die wegen Verstößen gegen sexuelle Selbstbestimmung einschlägig vorbestraft sind, Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen.

Saskia Braun, Jugendvertreterin
Ravensburg im Oktober 2023

 

Gemäß Empfehlung des WLSB

§01 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im Radfahrerverein Ravensburg e.V..

§02 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert, und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§03 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss. Dieser besteht aus:

  • der oder dem Vereinsjugendleiter/in;
  • der oder dem Vereinsjugendsprecher/in;

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vereinsjugendsprecherin bzw. Vereinsjugendsprecher dürfen bei der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

§04 Jugendausschuss

Der oder die Vereinsjugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder sie leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

§05 Jugendkasse

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerischere Maßnahmen. Die Jugendkasse wird vom Hauptkassier verwaltet und durch den Jugendausschuss geführt.

§06 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/ treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§07 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

§08 In-Kraft-Treten

Diese Satzung wurde auf der Jugendvollversammlung am 25.03.2015 beschlossen und vom Vereinsvorstand am 11.04.2015 mit einfacher Mehrheit bestätigt und damit in Kraft gesetzt.

Ravensburg, den 11.04.2015
gez. Franz Ruderer
1. Vorsitzender des Vereins